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✅ 0 % MwSt. Der angezeigte Preis enthält bereits eine Mehrwertsteuer von 0 % und gilt ausschließlich für Privatkunden mit einer Lieferadresse in Deutschland, die die Voraussetzungen für eine steuerfreie Lieferung gemäß § 12 Abs. 3 UStG erfüllen*. Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, um von dem Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG profitieren zu können. Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, steht das Produkt mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 % auf unserer Website zur Verfügung. Sonnst wird Ihnen die Mehrwertsteuer nachträglich berechnet.
FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“
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*Anspruchsvoraussetzung für die Geltung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG Dieses Angebot richtet sich an Käufer, die berechtigt sind, den angebotenen Artikel zu einem ermäßigten MwSt. Satz von 0% gem. § 12 Abs. 3 UStG zu erwerben. Zu diesem berechtigten Erwerberkreis gehören Sie, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Gemäß § 12 Abs. 3 UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% bei der Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern. Die Photovoltaikanlage muss dabei auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
Zum privaten Wohnbereich zählen die Wohnung selbst, einschließlich Balkonen, Gärten, Garagen, Gartenschuppen und Zäunen. Ebenfalls eingeschlossen sind Freizeitgrundstücke wie Lauben sowie Wohnwagen und Wohnschiffe, die entweder stillstehen oder nur gelegentlich bewegt werden.
Zum privaten Wohnbereich zählen die Wohnung selbst, einschließlich Balkonen, Gärten, Garagen, Gartenschuppen und Zäunen. Ebenfalls eingeschlossen sind Freizeitgrundstücke wie Lauben sowie Wohnwagen und Wohnschiffe, die entweder stillstehen oder nur gelegentlich bewegt werden.